Der Kauf oder Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken wird in vielen Fällen über einen Immobilienmakler abgewickelt. Die Maklerprovision ist daher ein zusätzlicher Kostenpunkt, den Immobilienerwerber berücksichtigen müssen. Bisher musste der Käufer die Kosten, die in den meisten Bundesländern bei gut 7 Prozent der Kaufsumme gedeckelt sind, alleine tragen. Das hat der Gesetzgeber geändert – künftig müssen Erwerber und Verkäufer sich die Maklerprovision zu je 50 Prozent teilen.
Kostenentlastung kommt nicht immer beim Erwerber an
“Die neue Regelung kann den Immobilienerwerber um bis zu drei Prozent seiner Kosten entlasten – zumindest theoretisch“, sagt Verbraucherschützer Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Es sei jedoch nie klar, ob der Verkäuferanteil der Maklerprovision nicht im Vorfeld auf die Kaufsumme aufgeschlagen werde, so Becker. Ähnliche Mitnahmeeffekte hat die Verbraucherschutzorganisation bereits beim Baukindergeld beobachtet. Besonders in den Ballungsgebieten haben viele Bauunternehmen den Kaufpreis einfach um die Höhe der Förderprämie erhöht.
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Vor Vertragsschluss den Rat eines unabhängigen Sachverständigen einholen
Um den Immobilienerwerb für Verbraucher spürbar und nachhaltig bezahlbarer zu machen, fordert der BSB eine Reform der Grunderwerbsteuer. Die Steuersätze, die von den Bundesländern festgelegt werden und bei bis zu 6,5 Prozent liegen, belasten private Immobilienerwerber bei steigenden Preisen zusätzlich. „Die Länder haben durch die stetige Erhöhung der Grunderwerbsteuer deutlich vom Immobilienboom profitiert“, erklärt Becker. Eine Steuersenkung wäre daher ein wichtiges Signal, um für Stabilität zu sorgen und Verbraucher beim Immobilienkauf besser zu unterstützen. In der aktuellen Situation empfiehlt Becker, vor dem Abschluss eines Kaufvertrages die Expertise eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen, zum Beispiel eines BSB-Bauherrenberaters. Auf www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos und Berateradressen in ganz Deutschland. (djd)
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